Elektronische Lohnsteuerkarte 2012 zum Steuerklassenrechner
Nach Einführung des elektronischen Verfahrens erfolgt von den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen aus direkt die Weitergabe dieser Daten an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen ELStAM. Dabei wird im Falle der Eheschließung standardisiert z. B. die Steuerklasse 4 / 4 unterstellt, wenn beide Ehegatten Arbeitnehmer sind. Der zusätzliche Weg zum Finanzamt wird nur dann erforderlich, wenn eine hiervon abweichende Berücksichtigung etwa bei Übertragung eines Kinderfreibetrages oder eine andere Steuerklassenwahl (etwa von 4 / 4 auf 3 / 5) gewünscht ist.
Für das neue elektronische Verfahren zum Steuerklassenrechner ab dem Jahr 2012 muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) mitteilen sowie Auskunft darüber geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. So wird der Arbeitgeber berechtigt, die ELStAM [Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale] des Arbeitnehmers elektronisch abzurufen. Hat das Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber die erforderlichen Informationen zum Abruf der ELStAM bereits vor. Diese wurden auf der Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung des Jahres 2011 aufgedruckt.