Steuerklassenwahl

Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

Eine vor Jahresbeginn mit dem Steuerklassenrechner getroffene Steuerklassenwahl wird bei der Gewährung von Entgelt-/ Lohnersatzleistungen von der Agentur für Arbeit grundsätzlich anerkannt. Wechseln Ehegatten im Laufe des Kalenderjahres die Steuerklassen oder wählen sie das Faktorverfahren, können sich bei der Zahlung von Entgelt-/ Lohnersatzleistungen, z. B. wegen Arbeitslosigkeit eines Ehegatten, oder der Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit unerwartete Auswirkungen ergeben.

Wenn Sie damit rechnen, in absehbarer Zeit Entgelt-/Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen zu müssen, oder solche bereits beziehen bzw. in Altersteilzeit gehen, sollten Sie daher vor der Neuwahl der Steuerklassenkombination mit dem Steuerklassenrechner zu deren Auswirkungen auf die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen den zuständigen Sozialleistungsträger bzw. zur Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit Ihren Arbeitgeber befragen. Der Zusatzbeitrag Krankenkasse 2012 werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Sind Sie und Ihr Ehegatte bisher schon beide als Arbeitnehmer tätig, so trägt die Gemeinde auf Ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse ein, die auf Ihren Lohnsteuerkarten 2010 bescheinigt war. Diese Steuerklasseneintragung können Sie vor dem 1. Januar 2011 von der Gemeinde, die die Lohnsteuerkarten ausgestellt hat, ändern lassen, d.h. es kommt zu einem Steuerklassenwechsel.

Die Wahl des Faktorverfahrens durch beide Ehegatten gilt als Steuerklassenwechsel. Einen Steuerklassenwechsel im Laufe des Jahres 2010 können Sie bei der Gemeinde einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November 2010, beantragen. Den Antrag müssen Sie mit Ihrem Ehegatten gemeinsam stellen; er muss von Ihnen beiden unterschrieben werden. Fügen Sie auch bitte beide Lohnsteuerkarten bei.

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