Steuerklassenwahl
Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
Wenn Sie damit rechnen, in absehbarer Zeit Entgelt-/Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen zu müssen, oder solche bereits beziehen bzw. in Altersteilzeit gehen, sollten Sie daher vor der Neuwahl der Steuerklassenkombination mit dem Steuerklassenrechner zu deren Auswirkungen auf die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen den zuständigen Sozialleistungsträger bzw. zur Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit Ihren Arbeitgeber befragen. Der Zusatzbeitrag Krankenkasse 2012 werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Sind Sie
und Ihr Ehegatte bisher schon beide als Arbeitnehmer tätig, so trägt
die Gemeinde auf Ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse ein, die auf
Ihren Lohnsteuerkarten 2010 bescheinigt war. Diese
Steuerklasseneintragung können Sie vor dem 1. Januar 2011 von der
Gemeinde, die die Lohnsteuerkarten ausgestellt hat, ändern lassen, d.h.
es kommt zu einem Steuerklassenwechsel.
Die Wahl
des Faktorverfahrens durch beide Ehegatten gilt als
Steuerklassenwechsel. Einen Steuerklassenwechsel
im Laufe des Jahres 2010 können Sie bei der Gemeinde einmal,
und zwar spätestens bis zum 30. November 2010, beantragen. Den Antrag
müssen Sie mit Ihrem Ehegatten gemeinsam stellen; er muss von Ihnen
beiden unterschrieben werden. Fügen Sie auch bitte beide
Lohnsteuerkarten bei.
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