Steuerklassen
Welche Steuerklasse ist für mich richtig? Die richtige Steuerklassenwahl.
Es lässt sich deshalb oft nicht vermeiden, dass im Laufe des Jahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Um dem Jahresergebnis möglichst nahe zu kommen, stehen den Ehegatten zwei Steuerklassenkombinationen und das Faktorverfahren zur Wahl: Die Steuerklassenkombination 4/4 (gesetzlicher
Regelfall) geht davon aus, dass die Ehegatten gleich viel verdienen.
Die Steuerklassenkombination 3/5 ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der Ehegatte mit Steuerklassen 3 60 %, der Ehegatte mit Steuerklassen 5 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Das hat zur Folge, dass der Steuerabzug bei der Steuerklassen 5 verhältnismäßig höher ist als bei den Steuerklassen 3 und 4. Dies beruht auch darauf, dass in der Steuerklassen 5 der für das Existenzminimum stehende Grundfreibetrag nicht, dafür aber in doppelter Höhe bei der Steuerklassen 3 berücksichtigt wird. Einzelheiten ergeben sich aus dem Steuerklassenrechner.
Entspricht das Verhältnis der tatsächlichen Arbeitslöhne nicht der gesetzlichen Annahme von 60:40, so kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Aus diesem Grund besteht bei der Steuerklassenkombination 3/5 die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Anstelle der Steuerklassenkombinationen 3/5 können Sie erstmals ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug das Faktorverfahren wählen.
Der Antrag ist beim Finanzamt von beiden Ehegatten gemeinsam formlos unter Vorlage beider Lohnsteuerkarten und Angabe der voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres 2010 oder auch in Verbindung mit einem
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen. Durch die Steuerklassenkombination 4/4 in Verbindung mit dem vom Finanzamt zu berechnenden und auf Ihren beiden Lohnsteuerkarten einzutragenden Faktor wird erreicht, dass für jeden Ehegatten, durch Anwendung der Steuerklassen 4 der für ihn geltende Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird und der Lohnsteuerabzug durch Anwendung des Faktors von 0,.. zugleich
entsprechend der Wirkung des Splittingverfahrens gemindert wird. Der Faktor ist ein steuermindernder Multiplikator, der sich bei unterschiedlich hohen Arbeitslöhnen der Ehegatten aus der Wirkung des Splittingverfahrens in der Veranlagung errechnet.
Beispiel zu Steuerklassen:
Der voraussichtliche Arbeitslohn der Ehegatten A und B beträgt 30.000 Euro (A) und 12.000 Euro (B). Die Lohnsteuer beträgt bei Steuerklassen 4 für A 4.608 Euro und für B 119 Euro. Die Summe der Lohnsteuer 4/4 beträgt 4.727 Euro. Die Einkommensteuer beträgt für das gemeinsame Arbeitseinkommen 4.342 Euro (Splittingverfahren). Das ergibt den Faktor von (4.342 Euro : 4.727 Euro =) 0,918. Der Arbeitgeber von A wendet auf den Arbeitslohn von 30.000 Euro die Steuerklassen IV nebst Faktor an: 4.608 Euro x 0,918 = 4.230 Euro. Der Arbeitgeber von B wendet auf den Arbeitslohn von12.000 Euro die Steuerklassen 4 nebst Faktor an: 119 Euro x 0,918 = 109 Euro.
Die Summe der Lohnsteuer nach dem Faktorverfahren für die Ehegatten beträgt 4.339 Euro und entspricht in etwa der für das gesamte Arbeitseinkommen festzusetzenden Einkommensteuer. Die Lohnsteuer beträgt bei Steuerklassen 3 für A 1.492 Euro und bei Steuerklassen 5 für B 2.071 Euro (Summe der Lohnsteuer 3/5: 3.563 Euro). Dies führt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer zu einer Nachzahlung von 779 Euro, die bei Wahl des Faktorverfahrens vermieden wird.
Unser Tipp: Informieren Sie sich unverbindlich über die Private Krankenversicherung PKV!
Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
steuerklassesteuerklasse 1
steuerklasse 2
steuerklasse 3
steuerklasse 6
steuerklasse ändern
steuerklassen
steuerklassenrechner
steuerklassenwahl
steuerklassenwechsel