Welche Steuerklasse ist richtig
Richtige Steuerklasse zum richtigen Zeitpunkt
Beide Ehepartner können sich in Steuerklasse 4 einstufen lassen, was grundsätzlich der Steuerklasse 1 für Nichtverheiratete entspricht. Eine weitere Option ist die Steuerklassenkombination 3/5. In diesem Fall wird der
besserverdienende Ehepartner in die Steuerklasse 3 eingestuft und der andere in die Steuerklasse 5.
Weil im Regelfall beim Ehepartner mit der Steuerklasse 5 wenig übrig bleibt, hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr eine weitere Kombination eingeführt: die Steuerklassen 4/4 mit Faktor. Dadurch kommt es zu einer gerechteren Verteilung mit Faktorverfahren. Die neue Steuerklassenkombination soll den Nachteil der Kombination 3/5 ausgleichen. Das Risiko bei Wahl dieser Kombination besteht darin, dass je größer die Lohnunterschiede zwischen den Ehepartnern bei dieser Kombination sind, desto höher fällt auch die Nachzahlung aus.
Das Faktorverfahren berücksichtigt beim Steuerabzug bei jedem Ehepartner die steuermindernde Freibeträge wie Grundfreibeträge, Kinderfreibeträge, Sonderausgabenabzüge und Vorsorgepauschalem und korrigiert mit dem Faktor die Steuerprogression, die durch die ungleiche Einkommensverteilung entsteht. Geld gewinnen oder
verlieren können Ehepartner durch die Wahl der Steuerklassen mit dem Steuerklassenrechner erst mal nicht. Egal ob sie die Kombination 3/4, 4/4 oder 4/4 mit Faktor wählen – am Jahresende erfolgt der Einkommensteuerjahresausgleich. Zu viel gezahlte Steuern werden erstattet, zu wenig gezahlte Steuern müssen nachgezahlt werden. Unterm Strich kommt bei allen Kombinationen die gleiche Summe heraus.
Unterschiede kann es bei der Zahlung von Lohnersatzleistungen geben, denn dort spielt die Steuerklasse mit dem Steuerklassenrechner eine entscheidende Rolle. So wird beispielsweise das Arbeitslosengeld auf Grundlage des Nettogehalts der vergangenen zwölf Monate berechnet. Auf einer ähnlichen Grundlage erfolgt auch die Berechnung des Elterngeldes. Da meist die Frau den Großteil der Elternzeit nimmt, kann es sich lohnen, die Steuerklasse mit dem Steuerklassenrechner umgehend zu wechseln. Die für das Elterngeld günstigste Kombination ist die Steuerklasse 3 für die geringer verdienende Frau und die Steuerklasse 5 für den Ehemann. Die zu viel gezahlten Steuern erhält das Ehepaar über den Jahresausgleich zurück. Es geht also kein Geld
verloren, doch das Elterngeld fällt höher aus.
Anders sieht es beim Arbeitslosengeld aus. Um
Missbrauch zu vermeiden, zählt bei der Berechnung in der Regel die
Steuerklasse mit dem Steuerklassenrechner, die zu Beginn des Jahres auf
der Lohnsteuerkarte eingetragen war. Generell ist ein
Steuerklassenwechsel bis zum 30. November eines jeden Jahres jederzeit
möglich. Allerdings kann nicht beliebig oft hin- und hergewechselt
werden.
Auch bei der Altersteilzeit
spielt die Wahl der Steuerklasse mit dem Steuerklassenrechner
eine wichtige Rolle. Der Aufstockungsbetrag, den der Arbeitgeber an
Angestellte in Altersteilzeit zahlt, ist vom Nettolohn
abhängig.
Der Zuschuss fällt also höher aus, wenn die Steuerklasse 3 oder 4
vorliegt.