Krankenversicherung und Steuern

Private Krankenversicherung und Steuern

Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Situation komplizierter. Grund: Ihr Kranken- und Pflegeversicherungsschutz geht in der Regel über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus. Diese Extras müssen erst noch herausgerechnet werden. Privatversicherte in der privaten Krankenversicherung können damit rechnen, dass sie mindestens 80 Prozent der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgabe absetzen dürfen.

Beim Basistarif in der privaten Krankenversicherung, den die Versicherer seit Januar 2009 anbieten, gibt es dagegen keine Abschläge.

Hier erkennt das Finanzamt den vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Privatversicherte der PKV mit Leistungen über dem gesetzlichen Standard sollen künftig von ihrem Versicherer Beitragsmitteilungen erhalten, in denen die Extras separat abgerechnet sind.

Gesetzliche Krankenkasse und Steuern

Der Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse kann den Basisschutz für die Gesundheit als Sonderausgabe absetzen. Das Krankengeld fällt nicht darunter, es gilt als Extraleistung. Folge: Das Finanzamt kürzt die Ausgaben
für den Krankenversicherungsbeitrag um 4 Prozent. Beispielsweise in 2010 können Versicherte damit vom jetzigen Höchstbeitrag für die Krankenversicherung von 3 483,90 Euro (fällig bei einem Bruttogehalt ab 44 100 Euro) noch 3 344,54 Euro im Jahr absetzen. 

Zusammen mit der Pflegeversicherung erhöht sich dieser Betrag für Arbeitnehmer mit Kindern auf 3 775 Euro. Haben sie keine Kinder sind es sogar 3 885 Euro. Grund: Kinderlose geben mehr für die gesetzliche Pflegeversicherung aus.

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