Freibeträge und Steuerklassen
• der Grundfreibetrag,
•
der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten oder der Pauschbetrag
bei
• Versorgungsbezügen,
• der Pauschbetrag für
Sonderausgaben,
• die Vorsorgepauschale in allen
Steuerklassen sowie
• der Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende (bei Steuerklasse II).
Auch der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sowie der Altersentlastungsbetrag bei Rentnern und Pensionären, die noch Arbeitslohn aus einem aktiven Dienstverhältnis beziehen, werden vom Arbeitgeber ohne Ihr Zutun angerechnet.