Steuerklassenrechner

Berechnung der richtigen Steuerklasse mit dem Steuerklassenrechner

Die mit dem Steuerklassenrechner 2010 ermitteltete richtige Steuerklasse  ist wichtig für die Höhe der zu zahlenden persönlichen Einkommensteuer. Je nach dem persönlichem Lebensstand (Single oder verheiratet) werden Sie mit dem Steuerklassenrechner in einer anderen Steuerklasse eingestuft (Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6). Gerade bei einer Änderung des Lebensstands (z.B. Sie heiraten) müssen Sie die Steuerklassenwahl mit dem Steuerklassenrechner neu entscheiden und die für Sie dann neue und richtige Steuerklasse ermitteln lassen.

Grundsätzlich können Ehegatten von Arbeitnehmer zwischen den Steuerklassenkombinationen 4 / 4 und 3 /5 bzw. 5 / 3 wählen. Der Steuerklassenrechner berechnet die günstigste Kombination und informiert über die Höhe der steuerlichen Belastung bei den einzelnen Steuerklassenkombinationen.

Weitere Infos:

Lohnsteuerkarte zum Steuerklassenrechner:

Übergeben Sie bitte Ihre Lohnsteuerkarte 2010 möglichst bald Ihrem Arbeitgeber.
Benötigen Sie im Kalenderjahr 2010 voraussichtlich keine Lohnsteuerkarte, so senden Sie bitte die Karte mit einem entsprechenden Vermerk an die Gemeinde zurück, die sie ausgestellt hat. Dies ist insbesondere deswegen von Bedeutung, weil die Lohnsteuerkarte in Papierform ab dem Kalenderjahr 2011 durch vom Arbeitgeber abrufbare elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt werden soll. Diese werden nach dem Gesetz dann nicht gebildet, wenn bei der Gemeinde aus den Daten für 2010 bekannt ist, dass keine Lohnsteuerkarte mehr ausgestellt werden soll. 
weiterlesen: Lohnsteuerkarte 2010

Freibeträge und Steuerklassenrechner:

Die Lohnsteuer soll mit dem Steuerklassenrechner möglichst einfach erhoben werden. Eine Reihe von Frei- und Pauschbeträgen werden bereits bei der Steuerberechnung berücksichtigt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. 
weiterlesen: Freibeträge

Steuerklassenwahl mit dem Steuerklassenrechner

Eine vor Jahresbeginn mit dem Steuerklassenrechner getroffene Steuerklassenwahl wird bei der Gewährung von Entgelt-/ Lohnersatzleistungen von der Agentur für Arbeit grundsätzlich anerkannt. Wechseln Ehegatten im Laufe des Kalenderjahres die Steuerklassen oder wählen sie das Faktorverfahren, können sich bei der Zahlung von Entgelt-/ Lohnersatzleistungen, z. B. wegen Arbeitslosigkeit eines Ehegatten, oder der Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit unerwartete Auswirkungen ergeben.

Wenn Sie damit rechnen, in absehbarer Zeit Entgelt-/Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen zu müssen, oder solche bereits beziehen bzw. in Altersteilzeit gehen, sollten Sie daher vor der Neuwahl der Steuerklassenkombination mit dem Steuerklassenrechner zu deren Auswirkungen auf die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen den zuständigen Sozialleistungsträger bzw. zur Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit Ihren Arbeitgeber befragen.

Steuerklassenwechsel bei Ehegatten: Was müssen Sie alles beachten?

Sind Sie und Ihr Ehegatte bisher schon beide als Arbeitnehmer tätig, so trägt die Gemeinde auf Ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse ein, die auf Ihren Lohnsteuerkarten 2009 bescheinigt war. Diese Steuerklasseneintragung können Sie vor dem 1. Januar 2010 von der Gemeinde, die die Lohnsteuerkarten ausgestellt hat, ändern lassen, d.h. es kommt zu einem Steuerklassenwechsel.

Die Wahl des Faktorverfahrens durch beide Ehegatten gilt als Steuerklassenwechsel. Einen Steuerklassenwechsel im Laufe des Jahres 2010 können Sie bei der Gemeinde einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November 2010, beantragen. Den Antrag müssen Sie mit Ihrem Ehegatten gemeinsam stellen; er muss von Ihnen beiden unterschrieben werden. Fügen Sie auch bitte beide Lohnsteuerkarten bei. 

Steuerklassenrechner: was ist wichtig?

Einige wichtige Infos müssen Sie beim Steuerklassenrechner berücksichtigen. So sind die Angaben auf der Lohnsteuerkarte wie auch die korrekte Eingabe der Freibeträge (z.B. für Kinder) von hoher Bedeutung.

Insgesamt werden 5 Steuerklassen berücksichtigt, am wichtigsten sind die Steuerklassen 1 und die Steuerklassen 3, 4 und 5. Interessant ist bei dem Steuerklassenrechner die Kombination bei Verheirateten.

Steuerklasse 1

Die Steuerklasse 1 gilt für Ledige und Geschiedene sowie für Verheiratete, deren Ehepartner im Ausland wohnt oder die von ihrem Ehepartner dauernd getrennt leben. Witwen und Witwer gehören ebenfalls in die Steuerklasse 1, wenn der Ehepartner vor 2009 verstorben ist.

Steuerklassen 3, 4 und 5

Die Steuerklasse 3 beim Steuerklassenrechner gilt für Verheiratete, wenn beide Ehepartner im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und der Ehepartner des Arbeitnehmers kein Einkommen bezieht oder Einkommen bezieht und in die Steuerklasse 5 eingereiht wird. Witwen und Witwer gehören nur dann in Steuerklasse 3, wenn der Ehepartner nach dem 31. Dezember 2008 verstorben ist, beide am Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben.

Die Steuerklasse 4 gilt für Verheiratete, wenn beide Ehepartner Einkommen beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben.

Die Steuerklasse 5 tritt für einen der Ehepartner an die Stelle der Steuerklasse 4, wenn der andere Ehepartner in die Steuerklasse 3 eingereiht wird.

Was muss beim Steuerklassenrechner beachtet werden?

Eines muss aber mit dem Steuerklassenrechner betont werden: Die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer besagt nichts über die Höhe der zutreffenden Jahreseinkommensteuer. Die Jahreseinkommensteuer wird auch nicht durch die Steuerklassenwahl beeinflusst.

Denken Sie bitte daran, dass die Steuerklassenwahl (eine der beiden Steuerklassenkombinationen und das Faktorverfahren) auch die Höhe von Entgelt-/Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, Krankengeld (entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze), Versorgungs- krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld oder die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit beeinflussen kann.