Steuerklassenrechner
Berechnung der richtigen Steuerklasse mit dem Steuerklassenrechner
Die mit dem Steuerklassenrechner
2010 ermitteltete richtige Steuerklasse ist wichtig für die Höhe der zu zahlenden persönlichen
Einkommensteuer. Je nach dem persönlichem Lebensstand (Single oder
verheiratet) werden Sie mit dem Steuerklassenrechner in einer anderen Steuerklasse eingestuft
(Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6). Gerade bei einer Änderung des
Lebensstands (z.B. Sie heiraten) müssen Sie die Steuerklassenwahl mit
dem Steuerklassenrechner neu entscheiden und die für Sie dann neue und
richtige Steuerklasse ermitteln lassen.
Grundsätzlich
können Ehegatten von Arbeitnehmer zwischen den
Steuerklassenkombinationen 4 / 4 und 3 /5 bzw. 5 / 3 wählen. Der
Steuerklassenrechner berechnet die günstigste Kombination und
informiert über die Höhe der steuerlichen Belastung bei den einzelnen
Steuerklassenkombinationen.
Weitere Infos:
Lohnsteuerkarte zum Steuerklassenrechner:
Übergeben
Sie bitte Ihre Lohnsteuerkarte 2010 möglichst bald Ihrem Arbeitgeber.
Benötigen
Sie im Kalenderjahr 2010 voraussichtlich keine Lohnsteuerkarte, so
senden Sie bitte die Karte mit einem entsprechenden Vermerk an die
Gemeinde zurück, die sie ausgestellt hat. Dies ist insbesondere
deswegen von Bedeutung, weil die Lohnsteuerkarte in Papierform ab dem
Kalenderjahr 2011 durch vom Arbeitgeber abrufbare elektronische
Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt werden soll. Diese werden nach dem
Gesetz dann nicht gebildet, wenn bei der Gemeinde aus den Daten für
2010 bekannt ist, dass keine Lohnsteuerkarte mehr ausgestellt werden
soll.
weiterlesen: Lohnsteuerkarte 2010
Freibeträge und Steuerklassenrechner:
Die
Lohnsteuer soll mit dem Steuerklassenrechner
möglichst einfach erhoben werden. Eine Reihe von Frei- und
Pauschbeträgen werden bereits bei der Steuerberechnung berücksichtigt,
ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
weiterlesen: Freibeträge
Steuerklassenwahl mit dem Steuerklassenrechner
Eine vor Jahresbeginn mit dem
Steuerklassenrechner getroffene Steuerklassenwahl
wird bei der Gewährung von Entgelt-/ Lohnersatzleistungen von
der Agentur für Arbeit grundsätzlich anerkannt. Wechseln Ehegatten im
Laufe des Kalenderjahres die Steuerklassen oder wählen sie das
Faktorverfahren, können sich bei der Zahlung von Entgelt-/
Lohnersatzleistungen, z. B. wegen Arbeitslosigkeit eines Ehegatten,
oder der Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit unerwartete
Auswirkungen ergeben.
Wenn Sie damit rechnen, in
absehbarer Zeit Entgelt-/Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen zu
müssen, oder solche bereits beziehen bzw. in Altersteilzeit gehen,
sollten Sie daher vor der Neuwahl der Steuerklassenkombination mit dem
Steuerklassenrechner zu deren Auswirkungen auf die Höhe der
Entgelt-/Lohnersatzleistungen den zuständigen Sozialleistungsträger
bzw. zur Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit Ihren Arbeitgeber
befragen.
Steuerklassenwechsel bei Ehegatten: Was müssen Sie alles beachten?
Sind Sie und Ihr Ehegatte bisher
schon beide als Arbeitnehmer tätig, so trägt die Gemeinde auf Ihren
Lohnsteuerkarten die Steuerklasse ein, die auf Ihren Lohnsteuerkarten 2009 bescheinigt war. Diese
Steuerklasseneintragung können Sie vor dem 1. Januar 2010 von der
Gemeinde, die die Lohnsteuerkarten ausgestellt hat, ändern lassen, d.h.
es kommt zu einem Steuerklassenwechsel.
Die Wahl
des Faktorverfahrens durch beide Ehegatten gilt als
Steuerklassenwechsel. Einen Steuerklassenwechsel im Laufe des Jahres
2010 können Sie bei der Gemeinde einmal, und zwar spätestens bis zum
30. November 2010, beantragen. Den Antrag müssen Sie mit Ihrem
Ehegatten gemeinsam stellen; er muss von Ihnen beiden unterschrieben
werden. Fügen Sie auch bitte beide Lohnsteuerkarten bei.
Steuerklassenrechner: was ist wichtig?
Einige
wichtige Infos müssen Sie beim Steuerklassenrechner berücksichtigen. So
sind die Angaben auf der Lohnsteuerkarte wie auch die korrekte Eingabe
der Freibeträge (z.B. für Kinder) von hoher Bedeutung.
Insgesamt
werden 5 Steuerklassen berücksichtigt, am wichtigsten sind die
Steuerklassen 1 und die Steuerklassen 3, 4 und 5. Interessant ist bei
dem Steuerklassenrechner die Kombination bei Verheirateten.
Steuerklasse 1
Die Steuerklasse 1 gilt für Ledige und Geschiedene sowie für Verheiratete, deren Ehepartner im Ausland wohnt oder die von ihrem Ehepartner dauernd getrennt leben. Witwen und Witwer gehören ebenfalls in die Steuerklasse 1, wenn der Ehepartner vor 2009 verstorben ist.
Steuerklassen 3, 4 und 5
Die
Steuerklasse 3
beim Steuerklassenrechner gilt für Verheiratete, wenn beide Ehepartner
im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und der Ehepartner des
Arbeitnehmers kein Einkommen bezieht oder Einkommen bezieht und in die
Steuerklasse 5 eingereiht wird. Witwen und Witwer gehören nur dann in
Steuerklasse 3, wenn der Ehepartner nach dem 31. Dezember 2008
verstorben ist, beide am Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd
getrennt gelebt haben.
Die Steuerklasse 4 gilt für
Verheiratete, wenn beide Ehepartner Einkommen beziehen, im Inland
wohnen und nicht dauernd getrennt leben.
Die Steuerklasse 5 tritt
für einen der Ehepartner an die Stelle der Steuerklasse 4, wenn der
andere Ehepartner in die Steuerklasse 3 eingereiht wird.
Was muss beim Steuerklassenrechner beachtet werden?
Eines muss aber mit dem Steuerklassenrechner betont werden: Die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer besagt nichts über die Höhe der zutreffenden Jahreseinkommensteuer. Die Jahreseinkommensteuer wird auch nicht durch die Steuerklassenwahl beeinflusst.
Denken Sie bitte daran, dass die Steuerklassenwahl (eine der beiden Steuerklassenkombinationen und das Faktorverfahren) auch die Höhe von Entgelt-/Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, Krankengeld (entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze), Versorgungs- krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld oder die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit beeinflussen kann.